Wie man in Spanien eine NIE-Nummer beantragt: Drei Wege erklärt

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Eine spanische NIE — Número de Identificación de Extranjero — wird über einen von drei Wegen erteilt: persönlich in Spanien nach Buchung einer cita previa bei einer Oficina de Extranjería, über ein spanisches Konsulat in Ihrem Wohnsitzland oder aus der Ferne über eine notariell beglaubigte Vollmacht, die zugunsten eines spanischen rechtlichen Vertreters unterzeichnet wird. Alle drei Wege verwenden dasselbe Antragsformular, Modelo EX-15, und dieselbe behördliche Gebühr, Tasa 790-012. Die Unterschiede bestehen darin, wer erscheint, wo, und wie die Unterlagen weitergeleitet werden.

Auf einen Blick

Ihren Weg wählen

Die drei Wege sind nicht austauschbar. Die nützlichste erste Frage: Wo werden Sie sich physisch befinden, wenn der Antrag eingereicht wird?

Die drei NIE-Antragswege im Vergleich
WegWo Sie sein müssenSpanisch nötig?Passend für
In Spanien — cita previa bei der Oficina de ExtranjeríaAm Termintag in SpanienJaAntragsteller, die bereits in Spanien sind oder reisen können
Spanisches Konsulat oder Botschaft im AuslandBeim spanischen Konsulat in Ihrem ZuständigkeitsbereichUnterschiedlichWer die Formalitäten direkt selbst erledigen möchte
Über einen rechtlichen Vertreter mit VollmachtÜberall — Sie müssen nicht reisenNeinImmobilienkäufer, Unternehmensgründer, Erbschaften, alle, die nicht reisen können

Weg 1: Persönlich in Spanien

Buchen Sie einen cita previa-Termin, erscheinen Sie mit vollständigen Unterlagen, und das NIE-Zertifikat kann noch am selben Tag ausgestellt werden. Der Engpass ist die Terminverfügbarkeit — in Barcelona und Madrid sind Termine innerhalb von Minuten nach ihrer Freigabe vergriffen. Details Stadt für Stadt: NIE in Barcelona, NIE in Madrid, NIE in Málaga, NIE in Marbella.

Weg 2: Bei einem spanischen Konsulat im Ausland

Jedes spanische Konsulat nimmt NIE-Anträge von ausländischen Einwohnern in seinem Zuständigkeitsbereich entgegen. Antragsteller aus dem Vereinigten Königreich nutzen die Botschaft in London oder die Konsulate in Manchester oder Edinburgh (nur diese drei Standorte im Vereinigten Königreich). Das Konsulat leitet die Unterlagen zur Bearbeitung nach Spanien weiter; das Zertifikat kommt per E-Mail zurück. Der Zeitrahmen hängt von der Auslastung des Konsulats ab. Siehe den Leitfaden zur NIE bei spanischen Konsulaten.

Weg 3: Über einen rechtlichen Vertreter mit Vollmacht

Artikel 5 der Ley 39/2015 und Artikel 206 des Real Decreto 1155/2024 erlauben einem spanischen Anwalt oder gestor ausdrücklich, den NIE-Antrag im Namen einer ausländischen Person einzureichen, sofern er eine notariell beglaubigte Poder Notarial besitzt. Sie unterzeichnen ein einziges Dokument bei einem örtlichen Notar, versehen es mit einer Apostille nach dem Haager Übereinkommen von 1961, und der Vertreter erledigt den Rest. Vollständige Aufschlüsselung: Leitfaden zur NIE über eine Vollmacht.

Unterlagen — Was Sie benötigen

Dieselben Anforderungen bei allen drei Wegen. Die Spalte „Häufiger Fehler“ weist auf das Problem hin, das am häufigsten zu Ablehnungen am Schalter führt.

Für einen spanischen NIE-Antrag erforderliche Unterlagen und ihre häufigen Fehler
DokumentErforderlich?Häufiger Fehler
Modelo EX-15, ausgefüllt und unterschriebenJaUnterschrift weicht von der Passunterschrift ab. Beamte vergleichen sie optisch.
Bezahlter Beleg der Tasa 790-012JaFalscher Verfahrenscode. Richtig: „Asignación de NIE“, nicht TIE.
Gültiger Reisepass und vollständige FotokopieJaReisepass läuft bald ab. Vor der Antragstellung erneuern.
Begründung des Anliegens mit NachweisdokumentJaNur mündliche Erklärung. Beamte erwarten ein schriftliches Schreiben mit dokumentarischem Nachweis.
Passfotos im Carnet-FormatManchmalNicht jedes Amt verlangt sie; ihr Mitbringen erspart einen erneuten Besuch.
Apostille auf ausländischen öffentlichen UrkundenFalls zutreffendUrkunden aus Nicht-Haager-Staaten erfordern stattdessen eine konsularische Legalisierung.
Beglaubigte Übersetzung durch traductor juradoFalls zutreffendNotarielle Übersetzungen aus anderen Ländern werden nicht akzeptiert. Nur vom Ministerio de Asuntos Exteriores zugelassene Übersetzer.
Antecedentes penales (Führungszeugnis)Nein — nicht für die NIE blancoWird mit den TIE-Aufenthaltsanforderungen verwechselt, die getrennt sind.

EX-15, EX-17 und EX-18 — Abgrenzung

Modelo EX-15 = NIE-Zuweisung (NIE blanco). Modelo EX-17 = TIE-Aufenthaltskarte für Nicht-EU-Staatsangehörige mit Aufenthaltsgenehmigung. Modelo EX-18 = Certificado de Registro für EU-/EWR-/Schweizer Bürger, die sich als Einwohner registrieren. Die Einreichung des falschen Formulars führt zur sofortigen Ablehnung. EU-Bürger, die einmalig eine Immobilie kaufen, verwenden EX-15; EU-Bürger, die einen Wohnsitz anmelden, verwenden EX-18 — siehe den Leitfaden zur NIE Verde für EU-Bürger.

Tasa 790-012

Wird über das Modelo 790, código 012 bezahlt. Erzeugen Sie das Formular im Portal der spanischen Polizei; wählen Sie „Asignación del número de identidad de extranjero (NIE) a instancia del interesado“; zahlen Sie bei einer beliebigen spanischen Bank (kein Konto erforderlich). Die Gebühr wird jährlich im Staatshaushalt festgelegt — aktuelle Beträge siehe Leitfaden zu den NIE-Antragskosten. Erzeugen und zahlen Sie zeitnah zum Termin.

Begründung des Anliegens

Artikel 206 des Real Decreto 1155/2024: Die NIE wird ausländischen Personen mit „wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Interessen“ in Spanien zugewiesen. Der Antrag muss das Interesse angeben und mit einem Dokument belegen.

Häufige Kombinationen:

  • Immobilienkauf: Schreiben eines spanischen Anwalts, Immobilienmaklers oder Verkäufers oder ein unterzeichneter contrato de arras.
  • Beschäftigung: Zusageschreiben oder unterzeichneter Vertrag eines spanischen Arbeitgebers auf Firmenbriefpapier.
  • Selbstständigkeit: Schreiben, in dem die Absicht zur Anmeldung als autónomo erklärt wird, oder Entwurf der Anmeldeunterlagen.
  • Erbschaft: Schreiben eines spanischen Notars oder Anwalts, das den Status als Begünstigter bestätigt.
  • Bankgeschäfte / Unternehmensgründung: Bestätigungsschreiben. Für sich allein ist die Eröffnung eines Bankkontos mitunter zu dünn — kombinieren Sie sie mit einem zweiten konkreten Grund.

Apostille und beglaubigte Übersetzung

Für Nachweisdokumente, die von einer Behörde außerhalb Spaniens ausgestellt wurden:

  • Vereinigtes Königreich: vor einem Notary Public unterzeichnen; Apostille über das FCDO Legalisation Office (postalisch oder als Same-Day-Premium in Milton Keynes).
  • USA: vor einem staatlichen Notary Public unterzeichnen; Apostille ausgestellt vom Secretary of State des jeweiligen Bundesstaates. Bundesdokumente laufen über das US Department of State.
  • Andere Haager Staaten: vor Ort notariell beglaubigen, Apostille über die zuständige Behörde. Deutschland: Landgerichtspräsident. Frankreich: Cour d’appel. Italien: Procura della Repubblica.
  • Nicht-Haager Staaten: stattdessen ist eine konsularische Legalisierung erforderlich — vor Ort notariell beglaubigen, über Ihr Außenministerium bestätigen lassen, dann über das spanische Konsulat.

Beglaubigte Übersetzung: ein in Spanien zugelassener traductor jurado (Register des Ministerio de Asuntos Exteriores). Notarielle Übersetzungen aus anderen Ländern, allgemeine Agenturen und maschinelle Übersetzungen werden nicht akzeptiert.

Ein Dokument, das falsch mit einer Apostille versehen ist oder eine unzulässige Übersetzung beigefügt hat, wird am Schalter abgelehnt, unabhängig davon, wie stark die zugrunde liegende Begründung ist.

Schritt für Schritt

  1. Wählen Sie einen Weg und stellen Sie Ihre Unterlagen zusammen. Entscheiden Sie zwischen persönlich, Konsulat oder Vollmacht. Legen Sie den Reisepass mit vollständiger Fotokopie, das ausgefüllte EX-15, das Begründungsschreiben mit Nachweisdokument sowie Apostille und beglaubigte Übersetzung für alle ausländischen öffentlichen Urkunden bereit.
  2. Buchen Sie die cita previa oder lassen Sie sie durch Ihren Vertreter buchen. Nutzen Sie das zentrale Terminportal der spanischen Regierung. Wählen Sie die Provinz und das Verfahren „Asignación de NIE“. Prüfen Sie die Verfügbarkeit regelmäßig — in Madrid und Barcelona sind Termine innerhalb von Minuten vergriffen.
  3. Erzeugen und bezahlen Sie die Tasa 790-012. Nutzen Sie das Portal der spanischen Polizei, wählen Sie den richtigen Verfahrenscode und zahlen Sie bei einer beliebigen spanischen Bank. Bewahren Sie alle abgestempelten Belegkopien auf.
  4. Nehmen Sie den Termin mit den vollständigen Unterlagen wahr. Bringen Sie den Originalpass, eine vollständige Fotokopie jeder Seite, das unterschriebene EX-15, den bezahlten Tasa-Beleg, das Begründungsschreiben, die Nachweisdokumente und Passfotos im Carnet-Format mit. Beim Weg über die Vollmacht erscheint der Vertreter an Ihrer Stelle.
  5. Erhalten Sie das NIE-Zertifikat. Beim Termin in Spanien, per E-Mail vom Konsulat oder weitergeleitet durch Ihren Vertreter. Die NIE-Nummer ist dauerhaft.

Was sich Antragsteller vorher gewünscht hätten zu wissen

  • Der Unterschriftenvergleich ist real. Beamte vergleichen die Unterschrift auf dem EX-15 mit der Passunterschrift. Unterschreiben Sie beide Formulare auf dieselbe Weise.
  • Eine Buchung in einer Provinz ohne Bezug schafft Probleme. Beamte können ablehnen, wenn kein echter Bezug (Wohnsitz, Immobilie, Arbeitgeber) nachgewiesen wird.
  • Ein Bankkonto allein ist oft eine dünne Begründung. Kombinieren Sie es nach Möglichkeit mit einem konkreten zweiten Zweck.
  • Der Betrag der Tasa kann sich ändern. Er wird durch das jährliche Staatshaushaltsgesetz festgelegt. Erzeugen und zahlen Sie zeitnah zum Termin.
  • Der Hinweis auf die „grüne NIE“ ist nicht immer das richtige Dokument. Die NIE blanco über EX-15 ist für Nicht-Residenten mit einem einmaligen Anlass korrekt.
  • Fotokopieren Sie jede Seite des Reisepasses, auch die leeren Seiten. Wird nur die Lichtbildseite kopiert, führt das bei mehreren Ämtern zu Rückweisungen.
  • Das Begründungsschreiben sollte aktuell und konkret sein. Datiert innerhalb der letzten Wochen; konkrete Transaktion, Adresse, benannte Beteiligte.
  • Der contrato de arras ist bei Immobilienfällen ein starker Nachweis. Ein bereits unterzeichneter Reservierungsvertrag gehört zu den stärksten Begründungsdokumenten.

Häufige Ablehnungsgründe und wie Sie sie vermeiden

  • Unvollständige Unterlagen. Fehlende Fotokopie, fehlende Fotos bei Nachfrage, fehlender abgestempelter Tasa-Beleg.
  • Falscher Verfahrenscode der Tasa. „TIE“ statt „Asignación de NIE“ im Generator des Modelo 790-012 gewählt.
  • Vage oder unbelegte Begründung. „Verschiedene geschäftliche Angelegenheiten in Spanien“ ohne Schreiben. Erforderlich ist ein konkretes Schreiben auf Briefpapier mit Nachweisdokument.
  • Begründung stimmt nicht mit dem Nachweisdokument überein. Auf dem EX-15 steht „Immobilienkauf in Barcelona“, das Schreiben betrifft aber ein Bankkonto in Madrid.
  • Ausländische Urkunde ohne Apostille. Auszug aus dem UK Companies House, US-notarielle Bescheinigung — diese benötigen eine Apostille.
  • Ausländische Urkunde nicht übersetzt. Eine Apostille ohne beglaubigte Übersetzung genügt ebenfalls nicht.
  • Reisepass läuft innerhalb von Monaten ab. Manche Ämter werten eine baldige Gültigkeitsgrenze als Ablehnungsgrund.
  • Buchung in der falschen Provinz. Kein nachweisbarer Bezug zu der Provinz, in der der Termin gebucht wird.

Eine Ablehnung am Schalter ist nicht das Ende des Falls. Der Beamte erklärt in der Regel, was fehlt. Sie können einen neuen Termin buchen, sobald das Problem behoben ist.

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Möchten Sie das EX-15, die Tasa 790-012, die cita previa und die Nachweisdokumente lieber nicht selbst verwalten? Teilen Sie uns Ihre Falldetails mit, und das e-residence-Team bestätigt den richtigen Weg — persönlich, konsularisch oder über eine Vollmacht — und bereitet die Antragsunterlagen für Sie vor.

NIE online beantragen

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine NIE online beantragen?

Der Antrag erfordert eine physische Einreichung bei einer Oficina de Extranjería — entweder durch Sie selbst oder durch einen rechtlichen Vertreter. Die Buchung der cita previa erfolgt online, die Zahlung der Tasa kann online eingeleitet werden, doch die endgültige Einreichung erfolgt physisch.

Was, wenn mein cita previa-Termin weit entfernt liegt?

Prüfen Sie das Portal zu verschiedenen Tageszeiten; im Tagesverlauf werden immer wieder neue Termine freigegeben. Versuchen Sie andere Ämter in der Provinz. Der Weg über eine Vollmacht macht die cita previa entbehrlich.

Ist das Formular EX-15 auf Englisch verfügbar?

Nein. Das offizielle Formular gibt es nur auf Spanisch. Online existieren inoffizielle englische Referenzversionen, doch das eingereichte Formular muss das spanische Original sein, ausgefüllt auf Spanisch.

Was, wenn ich EU-Bürger bin — verwende ich trotzdem EX-15?

Für eine einmalige NIE (Immobilienkauf, einzelne Steuererklärung) — ja, EX-15 ist korrekt. Für EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörige, die planen, länger als 3 Monate in Spanien zu leben, verwenden Sie stattdessen EX-18. Siehe den Leitfaden zur NIE Verde für EU-Bürger.

Kann ich über eine andere Person beantragen, wenn ich nicht reisen kann?

In vielen Fällen ja. Ein ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter kann den spanischen Teil des Verfahrens auf Grundlage einer spezifischen Vollmacht abwickeln. Siehe den Leitfaden zur NIE über eine Vollmacht.

Wie viel kostet die NIE insgesamt?

Die Gesamtkosten hängen vom Weg, vom Land und von der Dokumentenlage ab. Die Tasa 790-012 ist die einzige verpflichtende behördliche Gebühr. Zusätzliche Kosten: gegebenenfalls eine beglaubigte Übersetzung, Apostillegebühren, Honorare für professionelle Unterstützung beim Weg über die Vollmacht. Siehe den Leitfaden zu den NIE-Antragskosten.

Was, wenn mir auf dem EX-15 ein Fehler unterläuft?

Kleinere Fehler können mitunter am Schalter korrigiert werden. Gravierende Fehler (falsche Staatsangehörigkeit, falsche Passnummer) führen dazu, dass der Antrag zurückgewiesen wird. Reichen Sie ein fehlerfreies Formular ein.

Benötige ich eine schriftliche Terminbestätigung?

Das Portal versendet eine SMS-Bestätigung. Drucken Sie sie aus oder machen Sie einen Screenshot — die meisten Ämter möchten sie bei der Ankunft sehen.

Was passiert, wenn meine NIE am Schalter abgelehnt wird?

Ablehnungen betreffen in der Regel ein einzelnes fehlendes oder unzureichendes Dokument. Fragen Sie den Beamten, was fehlt. Buchen Sie mit dem korrigierten Dokument einen neuen Termin.

Muss ich meine NIE verlängern, sobald ich sie habe?

Die NIE-Nummer ist dauerhaft und läuft nicht ab. Das ausgedruckte Zertifikat hat kein offizielles Ablaufdatum. Manche spanischen Banken verlangen für KYC-Zwecke ein aktuelles Zertifikat — das ist eine Bankrichtlinie, keine behördliche Vorschrift.

Prüfung und Quellen

Geprüft von: Yuri Lehenkyi · Lizenz-Nr. 62802L · Zuletzt aktualisiert: Mai 2026

Spanische NIE-Verfahren, Terminverfügbarkeit und Dokumentenpraxis können je nach Amt, Konsulat und Antragstellerprofil variieren. Prüfen Sie stets offizielle Quellen und holen Sie fallspezifischen Rat ein, bevor Sie Unterlagen einreichen.

Offizielle Quellen

  • Dirección General de la Policía / Policía Nacional — NIE-Verfahren und Formulare (sede.policia.gob.es)
  • Tasa 790-012-Generator (sede.policia.gob.es/Tasa790_012)
  • Cita previa-Portal (sede.administracionespublicas.gob.es/icpplus)
  • Ministerio de Asuntos Exteriores — Register der beglaubigten Übersetzer (exteriores.gob.es)
  • Haager Konferenz — Apostille-Übereinkommen (hcch.net)
  • BOE — Ley Orgánica 4/2000 (BOE-A-2000-544)
  • BOE — Real Decreto 1155/2024 (BOE-A-2024-21999)