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Wie kann man sein Fahrzeug in Portugal von der Steuer befreien?

Wenn Sie in ein anderes Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen wollen, ist eine der kompliziertesten Fragen, wie Sie Ihr Fahrzeug von der Steuer befreien können. Hier finden Sie eine vollständige Anleitung, wie Sie dies selbst tun können, und wir hoffen, dass sie alle Ihre Fragen beantwortet. 
Der Freistellungsantrag ist kostenlos.
Zunächst können Sie die Befreiung für Ihr Fahrzeug nur dann beantragen, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
  • über 18 Jahre alt
  • sich seit mindestens 6 Monaten im Ausland aufgehalten haben
  • das Fahrzeug bei der Verlegung des Wohnsitzes nach Portugal zur Nutzung zugelassen wird (d.h. legalisiert wird und ein Kennzeichen erhält)
  • seit mindestens 6 Monaten vor der Verlegung des Wohnsitzes nach Portugal Eigentümer des Fahrzeugs im Herkunftsland sein, gerechnet ab der Ausstellung des Dokuments, das den Besitz nachweist (Zulassungsbescheinigung/Eigentümerbescheinigung) oder ab dem Datum, an dem der Leasingvertrag für das Fahrzeug abgeschlossen wurde (im Falle von Leasing)
  • das Fahrzeug im Herkunftsland oder in einem Land erworben haben, in dem sie zuvor wohnten, und dort alle erforderlichen Steuern gezahlt haben, ohne dass sie bei der Verbringung des Fahrzeugs nach Portugal in den Genuss eines Steuervorteils gekommen sind.
  • Jede Person kann die Befreiung nur für ein Fahrzeug beantragen.
WANN?
Sie können die Befreiung von der Steuer innerhalb von zwölf Monaten nach der Verlegung des Wohnsitzes nach Portugal beantragen.
WO? 
Die Befreiung kann online beantragt werden, und zwar über die Portal der Steuerbehörde.
ERFORDERLICHE DOKUMENTE
  • Zollinhaltserklärung für Fahrzeuge - DAV
  • Muster 1460.1 - Anträge im Rahmen der ISV
  • Zulassungsbescheinigung/Eigentümerbescheinigung des zu legalisierenden Fahrzeugs
  • Bürgerkarte (oder Personalausweis oder Reisepass + Steuerkarte)
  • Offizielle, vom Herkunftsland ausgestellte Aufenthaltsbescheinigung, die belegt:
    • dass Sie im Melderegister des betreffenden Landes eingetragen sind
    • den Beginn und das Ende des Aufenthalts in diesem Land.
  • Dokumente des täglichen Lebens zum Nachweis des Wohnsitzes im Herkunftsland, d. h. Miet-, Wasser- oder Stromrechnungen, Gehaltsabrechnungen oder Beitragsnachweise für Kranken- und Rentenkassen.
  • Genehmigung zur Einsichtnahme in die Steuer- und Beitragssituation oder, falls diese nicht vorliegt, eine Bescheinigung über die geklärte Steuer- und Beitragssituation (Gesetzesdekret Nr. 114/2007 vom 19. April).
Für die Zuteilung des nationalen Kennzeichens an IMTmüssen Sie auch die folgenden Dokumente vorbereiten: So rufen Sie das Portal der Steuerbehörde aufkönnen Sie verwenden: Schritte zur Online-Antragstellung im Portal der Steuerbehörde:
  1. Zugang zum Portal der Steuerbehörde und Anmeldung mit Ihrer Steuerzahlernummer und dem Passwort für das Portal der Steuerbehörde.
  2. Gehen Sie zu Zolldienste > IEC/ISV > Zollanmeldung für Fahrzeuge (DAV) > DAV - DAV erstellen.
  3. Füllen Sie das Formular 1460.1 - Anträge im Rahmen der Kraftfahrzeugsteuer und der Fahrzeugzollanmeldung (DAV) aus und reichen Sie es ein.
  4. Speichern Sie die vom Computersystem generierte Nummer der DAV. Mit dieser Nummer können Sie die DAV unter Konsultationen > DAV konsultieren einsehen oder ausdrucken. Sie können auch den Prozess der steuerlichen Legalisierung des Fahrzeugs verfolgen.
Der Zugang zum elektronischen DAV auf dem Portal der Steuerbehörde ist nur möglich, wenn Sie im System der Kraftfahrzeugsteuer registriert sind. Um registriert zu werden:
  1. Anmeldung auf dem Portal der Steuerbehörde.
  2. Zugang Zoll > Registrierung.
  3. Füllen Sie die Daten des Anmeldeformulars aus.
  4. Wenn die Registrierung akzeptiert wird, können Sie auf den DAV zugreifen, indem Sie sich erneut im Finanzportal anmelden.
Falls Sie nicht über Ihre portugiesische Steueridentifikationsnummer und den Zugang zum Portal der Steuerbehörde verfügen, bieten wir Ihnen unseren Service der Online-Registrierung der NIF an.