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Wie können Sie Ihr Fahrzeug in Portugal von der Steuer befreien?

Wenn Sie in ein anderes Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen möchten, ist eine der kompliziertesten Fragen, wie Sie Ihr Fahrzeug von der Steuer befreien können. Hier finden Sie eine vollständige Anleitung, wie Sie dies selbst tun können, und wir hoffen, dass sie alle Ihre Fragen abdeckt.
Der Antrag auf Befreiung ist kostenlos.
Erstens können Sie die Befreiung für Ihr Fahrzeug nur beantragen, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
  • über 18 Jahre alt
  • sich seit mindestens 6 Monaten im Ausland aufhalten
  • Das Fahrzeug wird zur Nutzung eingeführt (d. h. legalisiert und mit einem amtlichen Kennzeichen versehen), wenn die Verlegung des Wohnsitzes nach Portugal durchgeführt wird
  • mindestens 6 Monate vor der Verlegung des Wohnsitzes nach Portugal Eigentümer des Fahrzeugs im Herkunftsland sein, gerechnet ab der Ausstellung des Dokuments, das das Eigentum belegt (Zulassungsbescheinigung/Bescheinigung über die Zulassung des Eigentümers) oder ab dem Datum, an dem der Leasingvertrag des Fahrzeugs abgeschlossen wurde (im Falle von Leasing)
  • das Fahrzeug im Herkunftsland oder in einem Land, in dem er zuvor ansässig war, gekauft und alle erforderlichen Steuern in diesem Land gezahlt haben, ohne von einem Steuervorteil zu profitieren, als das Fahrzeug nach Portugal verbracht wurde.
  • Jede Person kann die Befreiung nur für ein Fahrzeug beantragen.
WANN?
Sie können die Steuerbefreiung innerhalb von zwölf Monaten nach der Verlegung des Wohnsitzes nach Portugal beantragen.
WO? 
Die Befreiung kann online unter der Portal der Steuerbehörde.
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
  • Zoll-Fahrzeug-Deklaration – DAV
  • Modell 1460.1 – Anforderungen im Geltungsbereich des ISV
  • Zulassungsbescheinigung/Eigentumsbescheinigung des zu legalisierenden Fahrzeugs
  • Bürgerkarte (oder Personalausweis oder Reisepass + Steuerzahlerkarte)
  • Offizielle Wohnsitzbescheinigung des Herkunftslandes, die Folgendes nachweist:
    • dass Sie im Einwohnerregister dieses Landes eingetragen sind
    • das Datum des Beginns und des Endes des Aufenthalts in diesem Land.
  • Alltagsdokument zum Nachweis des Wohnsitzes im Herkunftsland, nämlich: Quittungen über Hausmiete, Wasser oder Strom, Gehaltsabrechnungen oder Bescheinigungen über Beiträge für Kranken- und Rentensysteme.
  • Genehmigung für die Abfrage der steuerlichen und beitragsabhängigen Situation oder, falls eine solche nicht vorhanden ist, eine Bescheinigung über die ausgeglichene steuerliche und beitragsabhängige Situation (Gesetzesdekret Nr. 114/2007 vom 19. April).
Für die Zuordnung des nationalen Kennzeichens zum IMTmüssen Sie außerdem die folgenden Dokumente vorbereiten: So betreten Sie das Portal der Steuerbehördekönnen Sie Folgendes verwenden: Schritte, um einen Antrag online im Portal der Steuerbehörde zu stellen:
  1. Greifen Sie auf das Portal der Steuerbehörde zu und melden Sie sich mit Ihrer Steuernummer und Ihrem Passwort für das Portal der Steuerbehörde an.
  2. Gehen Sie zu Zolldienste > IEC/ISV > Fahrzeug-Zollanmeldung (DAV) > DAV – DAV erstellen.
  3. Füllen Sie das Formular 1460.1 – Anträge im Rahmen der Kfz-Steuer und der Fahrzeugzollanmeldung (DAV) aus und senden Sie es ab.
  4. Speichern Sie die vom Computersystem generierte DAV-Nummer. Sie können diese Nummer verwenden, um die DAV unter Konsultationen > Consult DAV einzusehen oder auszudrucken. Sie können auch den steuerlichen Regularisierungsprozess des Fahrzeugs überwachen.
Sie können auf die elektronische DAV im Portal der Steuerbehörde erst zugreifen, nachdem Sie im Kfz-Steuersystem registriert sind. Zu registrieren:
  1. Melden Sie sich im Portal der Steuerbehörde an.
  2. Greifen Sie auf die Zoll- >Registrierung zu.
  3. Füllen Sie die Daten des Registrierungsformulars aus.
  4. Wenn die Registrierung akzeptiert wurde, können Sie auf den DAV zugreifen und sich erneut im Finanzportal anmelden.
Für den Fall, dass Sie Ihre portugiesische Steueridentifikationsnummer und den Zugang zum Portal der Steuerbehörde nicht haben, bieten wir Ihnen unseren Service der Online-Registrierung der NIF an.