Für Remote-Worker, digitale Nomaden und Unternehmer

Digital-Nomad-Visum für Spanien

Das im Januar 2023 eingeführte Digital-Nomad-Visum ist eine spanische Aufenthaltserlaubnis für Remote-Worker, Freiberufler und Unternehmer aus Ländern außerhalb der EU und des EWR. Wer mindestens 2.849 € im Monat (2026) von Unternehmen oder Kunden außerhalb Spaniens verdient, kann damit legal in Spanien leben und arbeiten. Ob Sie bei einem ausländischen Unternehmen angestellt sind, als Freiberufler Dienstleistungen anbieten oder selbstständig tätig sind – dieses Visum passt zu Ihrer Situation.

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Voraussetzungen

Die wichtigsten Voraussetzungen für das spanische Digital-Nomad-Visum

Um das Digital-Nomad-Visum zu beantragen, müssen Sie alle folgenden Kriterien erfüllen:

  • Ein Mindesteinkommen von 2.849 € im Monat im Jahr 2026 (200 % des spanischen Mindestlohns), zuzüglich 1.069 € im Monat für das erste Familienmitglied, das den Antrag gemeinsam mit Ihnen stellt (75 % des Mindestlohns), und 357 € im Monat für jedes weitere Familienmitglied (25 %).
  • Das Einkommen muss mit Kontoauszügen der letzten drei Monate nachgewiesen werden, dazu bei Angestellten mit Ihrem Arbeitsvertrag und einem Schreiben Ihres Arbeitgebers, bei Selbstständigen mit Ihren Kundenverträgen, Ihren Rechnungen und einem Schreiben Ihres Hauptkunden.
  • Sie arbeiten seit mindestens drei Monaten remote für Ihren ausländischen Arbeitgeber oder Ihre ausländischen Kunden.
  • Das ausländische Unternehmen, für das Sie arbeiten, bzw. Ihr Hauptkunde ist seit mindestens einem Jahr tätig.
  • Sie haben einen Hochschulabschluss oder eine berufliche Qualifikation mit Bezug zu Ihrer Tätigkeit oder mindestens drei Jahre Berufserfahrung.
  • Sie verfügen über Sozialversicherungsschutz: eine Bescheinigung über den Versicherungsschutz aus dem Land, in dem Sie versichert sind, oder die Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung – Selbstständige melden sich dafür als autónomo an.

Wenn Sie alle sechs oben genannten Voraussetzungen mit „JA“ beantworten können, haben wir gute Nachrichten: Sie sind berechtigt, das spanische Digital-Nomad-Visum zu beantragen!

Mit unserer Unterstützung ist der Weg zur Genehmigung Ihres Digital-Nomad-Visums ganz mühelos.

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Zwei Wege zum Antrag

Wie kann ich das Visum beantragen?

Sie können das Digital-Nomad-Visum auf zwei Wegen beantragen: in Spanien selbst oder über ein spanisches Konsulat im Ausland.

Antrag aus Spanien

Wenn Sie sich mit einem beliebigen Visum oder Dokument legal in Spanien aufhalten – auch als Tourist im Schengen-Raum –, können Sie direkt eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre beantragen, die später um weitere zwei Jahre verlängert werden kann. Die wichtigsten Voraussetzungen für einen Antrag aus Spanien sind der legale Aufenthalt im Land und keine Vorstrafen in Spanien oder in einem Land, in dem Sie in den letzten zwei Jahren mehr als sechs Monate gelebt haben.

Der Antrag wird online gestellt, daher benötigen Sie ein digitales Zertifikat – oder einen Vertreter, der ihn für Sie einreicht.

Antrag beim spanischen Konsulat (außerhalb Spaniens)

Sie können beim spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland oder Ihrem Wohnsitzland ein Visum für ein Jahr beantragen. Dieses Visum wird nicht in eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre umgewandelt – es gilt für das Jahr, für das es erteilt wurde.

Damit reisen Sie nach Spanien ein und können dort während dieses Jahres leben und arbeiten. Zwei Monate vor Ablauf können Sie die Verlängerung beantragen.

Leben in Spanien

Vorteile des Lebens in Spanien als digitaler Nomade

  • Wetter

    Ein mildes Klima mit bis zu 300 Sonnentagen im Jahr in weiten Teilen des Landes

    Küsten an Mittelmeer und Atlantik – hervorragende Meeresfrüchte, schöne Strände, Surfen und andere Wassersportarten.

  • Lebenshaltungskosten

    Alltägliche Ausgaben – Lebensmittel, Verkehr, Restaurantbesuche – niedriger als in den meisten westeuropäischen Hauptstädten

    Die Kosten unterscheiden sich stark: Madrid und Barcelona sind deutlich teurer als mittelgroße Städte und Kleinstädte

  • Ein eigenes Visum

    Eine Aufenthaltserlaubnis speziell für Remote-Worker, geschaffen durch das spanische Start-up-Gesetz (Ley 28/2022)

  • Geld und Steuern

    Optional ein pauschaler Steuersatz von 24 % auf Einkommen bis 600.000 € nach dem Beckham Law – es gelten Bedingungen

    Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 90 Ländern

  • Gesundheitsversorgung und Lebensqualität

    Hochwertige öffentliche und private Gesundheitsversorgung

    Eine der höchsten Lebenserwartungen der Welt

  • Community

    Große internationale Communitys und Remote-Work-Szenen in Madrid, Barcelona, Valencia und Málaga

    Wenig Gewaltkriminalität im europäischen Vergleich

Der Antrag, Schritt für Schritt

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Antrag aus Spanien

Diese Schritte gelten für einen Antrag aus Spanien. Wenn Sie den Antrag stattdessen bei einem spanischen Konsulat stellen, sind die meisten Unterlagen dieselben, doch das Konsulat legt Antragsformular, Gebühr und Terminvergabe selbst fest.

  1. Vollständiger Scan des Reisepasses (alle Seiten) mit Nachweis der Einreise nach Spanien

    Scannen Sie den Reisepass, mit dem Sie den Antrag stellen möchten. Für den Einreisenachweis gibt es zwei Möglichkeiten:

    • ein klar lesbarer Einreisestempel, wenn Spanien Ihr erstes Schengen-Land war (Sie sind von außerhalb des Schengen-Raums eingereist – aus der Türkei, Serbien usw.). Seit April 2026 werden Einreisen in den Schengen-Raum digital erfasst und Pässe nicht mehr standardmäßig gestempelt: Bitten Sie bei der Einreise ausdrücklich um einen Stempel.
    • eine Einreiseerklärung, wenn Sie keinen Stempel erhalten haben oder aus einem anderen Schengen-Land nach Spanien eingereist sind

    Wie erhalte ich eine Einreiseerklärung?

    Beantragen Sie sie innerhalb von 72 Stunden nach Ihrer Ankunft in Spanien bei einer Dienststelle der Nationalpolizei (CNP) oder einem Büro der Ausländerpolizei. Die vollständige Liste der Dienststellen finden Sie hier.

  2. Führungszeugnis

    Alle Antragsteller über 18 Jahre müssen ein Führungszeugnis aus jedem Land vorlegen, in dem sie in den letzten zwei Jahren gelebt haben.

    Jedes Führungszeugnis sollte in dem Land, das es ausgestellt hat, mit einer Apostille versehen und von einem vereidigten Übersetzer (traducción jurada) übersetzt werden. Die beglaubigte Übersetzung übernehmen wir bei Bedarf für Sie.

  3. Erklärung über Straffreiheit in den letzten fünf Jahren

    Füllen Sie einfach das vorgegebene amtliche Formular aus und unterschreiben Sie es.

  4. Gültiger Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag, Erlaubnis zur Remote-Arbeit und Handelsregisterauszug

    Ihr Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag muss die folgenden Kriterien erfüllen:

    Laufzeit:

    • Der Vertrag sollte weiterhin gültig sein: unbefristet oder mit einer Laufzeit, die die beantragte Aufenthaltserlaubnis abdeckt.
    • Er muss Ihnen erlauben, von Spanien aus remote zu arbeiten.

    Position und Leistungen:

    • Der Vertrag sollte Ihre Position und die Leistungen, die Sie erbringen werden, klar benennen.

    Angaben zum Einkommen:

    • Der Vertrag muss Ihr monatliches Einkommen angeben.
    • Werden Sie stundenweise bezahlt, sollte er die ungefähre Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche oder Monat nennen.

    Nachweis der Registrierung des Arbeitgebers/Kunden:

    • Legen Sie einen Auszug aus dem amtlichen Register im Land Ihres Arbeitgebers oder Kunden vor, der bestätigt, dass das Unternehmen seit mindestens einem Jahr tätig ist.

    Schreiben des Unternehmens mit der Erlaubnis zur Remote-Arbeit: Das Schreiben sollte Ihre vertraglichen Arbeitsbedingungen und die ausdrückliche Erlaubnis zur Remote-Arbeit enthalten.

  5. Kontoauszüge der letzten drei Monate besorgen

    Für Angestellte:

    • Kontoauszüge: Legen Sie Auszüge für die letzten drei Monate vor.
      Achten Sie darauf, dass die Zahlungen Ihres Arbeitgebers dem im Vertrag angegebenen Einkommen entsprechen.
      Enthalten die Auszüge viele Buchungen, markieren Sie zur besseren Übersicht Ihre Gehaltseingänge.

    Für Selbstständige/Freiberufler:

    • Kontoauszüge: Reichen Sie Auszüge für die letzten drei Monate ein.
    • Rechnungen/Belege: Fügen Sie die entsprechenden Rechnungen oder Belege bei, die Sie in diesem Zeitraum Ihren Kunden ausgestellt haben.

    Ihre Unterlagen sollten außerdem detaillierte Angaben zum Volumen der erledigten Arbeit enthalten – also zur Menge oder zum Umfang der ausgeführten Aufgaben. Fügen Sie eine Übersicht Ihrer Einnahmen im genannten Dreimonatszeitraum bei. Wenn Sie auf Stundenbasis bezahlt werden, geben Sie unbedingt die Gesamtzahl der in diesem Zeitraum geleisteten Stunden an.

    Der Kontoauszug muss von einem vereidigten Übersetzer (traducción jurada) ins Spanische übersetzt werden.

  6. Lebenslauf (CV) und Nachweis der Berufserfahrung

    Als Nachweis der Berufserfahrung anerkannte Dokumente:

    Abschluss oder Qualifikation

    • Wenn Ihre aktuelle Position mit Ihrem Abschluss oder Ihrer beruflichen Qualifikation zusammenhängt.

    Nachweis von drei Jahren Berufserfahrung

    • Beschäftigungsnachweise: zum Beispiel Arbeitsbücher oder frühere Arbeitsverträge.
    • Weiterbildungszertifikate: Zertifikate über abgeschlossene Kurse oder Schulungen.
    • Empfehlungsschreiben: als letzte Möglichkeit von früheren Arbeitgebern unterzeichnete Schreiben.

    Auch wenn Sie bereits seit mehr als drei Jahren in Ihrer aktuellen Position arbeiten, müssen Sie dennoch einen Nachweis über frühere Berufserfahrung erbringen.

    Die Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer (traducción jurada) ins Spanische übersetzt werden.

  7. Spanische Krankenversicherung

    Wichtige Anforderungen:

    • Gültigkeit: Die Versicherung muss ein Jahr gültig sein und sich automatisch verlängern.
    • Keine Zusatzkosten: Die Police sollte keine Zuzahlungen (sin copago) und keine Wartezeiten (sin carencia) vorsehen.
    • Familienversicherung: Die Versicherung sollte alle Familienmitglieder abdecken.
    • Rückführung inbegriffen: (con repatriación)
    • Krankenhausleistungen inbegriffen: (con hospitalización)

    Vorzulegende Unterlagen:

    • Versicherungspolice: eine Police, in der die enthaltenen Leistungen klar aufgeführt sind und aus der hervorgeht, dass es keine Zuschläge oder Einschränkungen gibt.
    • Zahlungsnachweis: ein Dokument, das belegt, dass die Versicherungsprämie vollständig bezahlt wurde.
    • Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft: Lassen Sie sich nach Möglichkeit vom Versicherer bescheinigen, dass die Police aktiv und bezahlt ist.

    Diese private Krankenversicherung benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Sozialversicherungsschutz. Wir empfehlen dringend eine Police eines Unternehmens, das in Spanien tätig ist.

    Die beliebtesten Anbieter:

    • Sanitas
    • Asisa
    • DKV
  8. Die erforderlichen Antragsformulare ausfüllen

    Formulare MI-T und MI-F

    • Formular MI-T: das Formular des Hauptantragstellers.
    • Formular MI-F: je ein Formular für jedes Familienmitglied, das mit Ihnen den Antrag stellt.

    Wenn Sie eines unserer Pakete buchen, füllen wir beide Formulare für Sie aus.

    Hinweise zur Einreichung:

    • Alle Formulare müssen ausgedruckt, unterschrieben und anschließend zum Hochladen eingescannt werden.
  9. Staatliche Gebühr bezahlen

    Zahlung der Tasa 790-038

    Für den Antrag auf ein Digital-Nomad-Visum oder ein Start-up-Visum muss jeder Antragsteller die Tasa 790-038 in Höhe von 73,26 € bezahlen. Das Zahlungsformular wird online mit einem digitalen Zertifikat erstellt, die Gebühr kann anschließend bei den meisten Banken in Spanien bezahlt werden – mit einem unserer Pakete übernehmen wir Formular und Zahlung für Sie.

  10. Nach der Genehmigung: Ihre TIE-Aufenthaltskarte erhalten

    Sobald Ihre Aufenthaltserlaubnis genehmigt ist, vereinbaren Sie bei einer Polizeidienststelle einen Termin für die Abnahme der Fingerabdrücke und beantragen innerhalb eines Monats Ihre TIE-Aufenthaltskarte. Bringen Sie das Formular EX-17, Ihren Reisepass, den Genehmigungsbescheid, ein aktuelles Passfoto, Ihre Meldebescheinigung (empadronamiento) und den Nachweis über die Zahlung der Tasa 790-012 mit.

    Die Aufenthaltserlaubnis gilt drei Jahre und kann um weitere zwei Jahre verlängert werden, sofern Sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen. Nach fünf Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts können Sie den Daueraufenthalt beantragen.

Visum beantragen

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Digital-Nomad-Visum für Spanien

FAQ

Sie müssen mindestens 200 % des spanischen Mindestlohns verdienen. Im Jahr 2026 sind das 2.849 € im Monat (34.188 € im Jahr) für den Hauptantragsteller. Die Grenze ändert sich, sobald der Mindestlohn angepasst wird.

Wenn Sie für ein Unternehmen außerhalb Spaniens arbeiten, benötigen Sie:

  • einen Arbeitsvertrag, der Ihnen die Remote-Arbeit von Spanien aus erlaubt, mit einem Beschäftigungsverhältnis, das zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens drei Monaten besteht;
  • ein Schreiben Ihres Arbeitgebers, das Ihre Position, Ihr Gehalt und die Erlaubnis zur Remote-Arbeit von Spanien aus bestätigt;
  • einen Nachweis, dass das Unternehmen seit mindestens einem Jahr tätig ist;
  • Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge der letzten drei Monate, die ein Einkommen von mindestens 2.849 € im Monat (2026) belegen.

Wenn Sie selbstständig sind, benötigen Sie:

  • Verträge oder Dienstleistungsvereinbarungen mit Kunden außerhalb Spaniens, aus denen eine Geschäftsbeziehung hervorgeht, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens drei Monaten besteht;
  • Rechnungen aus den letzten drei Monaten sowie Kontoauszüge, auf denen die Zahlungen zu sehen sind;
  • einen Nachweis, dass Ihre Hauptkunden seit mindestens einem Jahr tätig sind;
  • ein Einkommen von mindestens 2.849 € im Monat (2026).

Bis zu 20 % Ihres Einkommens dürfen von Kunden in Spanien stammen.

Antragsteller müssen Folgendes einreichen:

  • einen gültigen Reisepass
  • Führungszeugnisse, die die letzten zwei Jahre abdecken
  • einen Nachweis des Wohnsitzes im Konsularbezirk (nur bei Antrag über ein Konsulat)
  • einen Nachweis, dass Sie seit mindestens drei Monaten remote für ein Unternehmen oder Kunden außerhalb Spaniens arbeiten
  • einen Einkommensnachweis, der die Mindestanforderung erfüllt
  • einen Hochschulabschluss, eine berufliche Qualifikation oder einen Nachweis über mindestens drei Jahre Berufserfahrung
  • einen Nachweis über Ihren Sozialversicherungsschutz
  • eine private Krankenversicherung, die Sie in Spanien absichert

Ja. Angestellte legen in der Regel eine Bescheinigung über den Versicherungsschutz aus dem Land vor, in dessen Sozialversicherung sie versichert sind – nach EU-Recht eine A1-Bescheinigung oder eine Bescheinigung nach einem bilateralen Abkommen mit Spanien. Liegt keine solche Bescheinigung vor, muss sich der Arbeitgeber bei der spanischen Sozialversicherung anmelden. Selbstständige legen eine Bescheinigung über ihren Versicherungsschutz vor oder verpflichten sich, sich nach Genehmigung der Aufenthaltserlaubnis in Spanien als autónomo anzumelden.

Ja. Sie benötigen eine private Krankenversicherung zusätzlich zu Ihrem Sozialversicherungsschutz. Die Police muss von einem in Spanien tätigen Unternehmen stammen, dieselben Risiken abdecken wie das spanische öffentliche Gesundheitssystem und darf weder Zuzahlungen noch Wartezeiten vorsehen.

Stellen Sie die auf dieser Seite aufgeführten Unterlagen zusammen: Nachweise über Ihre Remote-Arbeit für ein Unternehmen oder Kunden außerhalb Spaniens, über ein ausreichendes Einkommen und über Ihren Sozialversicherungsschutz sowie eine Krankenversicherung und ein einwandfreies Führungszeugnis. Wenn Sie sich bereits legal in Spanien aufhalten, zum Beispiel als Tourist, stellen Sie den Antrag online und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre, die um zwei weitere Jahre verlängert werden kann. Aus dem Ausland stellen Sie den Antrag bei dem spanischen Konsulat, das für Ihren Wohnort zuständig ist, und erhalten ein Visum mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr, dessen Verlängerung Sie zwei Monate vor Ablauf beantragen können.

Die Aufenthaltserlaubnis gilt drei Jahre und kann um weitere zwei Jahre verlängert werden, sofern Sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen. Nach fünf Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts in Spanien können Sie den Daueraufenthalt beantragen.

Ja. Ihr Ehe- oder Lebenspartner, Ihre Kinder und finanziell von Ihnen abhängige Eltern können den Antrag gemeinsam mit Ihnen stellen. Sie müssen ein zusätzliches Einkommen nachweisen: 75 % des spanischen Mindestlohns für das erste Familienmitglied (1.069 € im Monat im Jahr 2026) und 25 % für jedes weitere Familienmitglied (357 € im Monat).

Nur wenn Sie selbstständig sind: Bis zu 20 % Ihres Gesamteinkommens dürfen von Unternehmen oder Kunden in Spanien stammen. Angestellte müssen für ihren Arbeitgeber außerhalb Spaniens arbeiten.

Sobald Sie in Spanien leben, werden Sie in der Regel in Spanien steuerlich ansässig und zahlen Einkommensteuer nach den regulären progressiven Steuersätzen. Digitale Nomaden, die die Voraussetzungen erfüllen, können sich stattdessen für das Sonderregime für nach Spanien zuziehende Arbeitskräfte entscheiden, das sogenannte Beckham Law: Einkommen bis 600.000 € wird pauschal mit 24 % besteuert, alles darüber mit 47 % – für das Jahr, in dem Sie steuerlich ansässig werden, und die folgenden fünf Jahre; dafür gelten bestimmte Voraussetzungen. Den Antrag müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Beginn Ihrer Tätigkeit in Spanien stellen. Außerdem hat Spanien Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 90 Ländern, die helfen, eine doppelte Besteuerung desselben Einkommens zu vermeiden.

Ja. Mit Ihrem spanischen Visum oder Ihrer spanischen Aufenthaltserlaubnis können Sie in andere Schengen-Staaten reisen und sich dort bis zu 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen aufhalten. Leben oder arbeiten dürfen Sie in diesen Ländern damit nicht.