Spaniens Steuervorteile mit dem Beckham-Gesetz

Entdecken Sie den Weg zur Steuerersparnis: Maßgeschneiderte Steuer- und Rechtsstrategien für Expatriates, die das Beste aus Spaniens Beckham-Gesetz suchen

Beckham Law Advice -

Das Beckham-Gesetz ist ein Steueranreiz in Spanien, der 2005 eingeführt wurde (offiziell bekannt als die Sonderregelung für Expatriates). Es ermöglicht ausländischen Arbeitnehmern, die nach Spanien ziehen, bis zu sechs Jahre lang einen pauschalen Steuersatz von 24 % auf ihr spanisches Einkommen zu erhalten, sofern sie in den vorangegangenen zehn Jahren nicht in Spanien ansässig waren. Das Gesetz ist nach dem Fußballspieler David Beckham benannt, der einer der ersten prominenten Nutznießer war.

Fachkundige Beratung ist nur einen Mausklick entfernt - unsere erfahrenen Steuerexperten stehen Ihnen während des gesamten Beckham Law-Prozesses zur Seite und stellen sicher, dass Sie alle Kriterien erfüllen, um in den Genuss der vorteilhaften spanischen Steuerregelung zu kommen. Mit einem schnellen und effizienten Antragsverfahren machen wir Ihnen die Einhaltung der Vorschriften leicht und ebnen Ihnen den Weg, damit Sie von dem Moment an, in dem Sie nach Spanien kommen, die Vorteile des Gesetzes voll ausschöpfen können.

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Überblick über die Vorteile des "Beckham-Gesetzes"

25% Einkommensteuer

Für Einkommen bis zu 600.000 €

19% Steuer auf Kapitalerträge

In Spanien erzielte Kapitalerträge

0% Steuer auf ausländische Einkünfte

Der Verkauf von Vermögenswerten oder Dividenden im Ausland würde in Spanien nicht besteuert werden

0,2% bis 2,5% Vermögenssteuer

Die Vermögenssteuer wird nur auf die Immobilien erhoben, die Sie auf spanischem Staatsgebiet halten

Wie können Sie den Status "Beckham-Gesetz" online beantragen?

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Was ist das Beckham-Gesetz in Spanien?

Das Beckham-Gesetz ist eine Steuerregelung in Spanien, die es ausländischen Arbeitnehmern, insbesondere hochqualifizierten Fachkräften, ermöglicht, von einem günstigen Pauschalsteuersatz auf ihr in Spanien erzieltes Einkommen zu profitieren.

Wer kommt für das Beckham-Gesetz in Frage?

In den Genuss des Beckham-Gesetzes kommen ausländische Arbeitnehmer, die in den letzten 10 Jahren nicht in Spanien ansässig waren und die zu Beschäftigungszwecken nach Spanien ziehen, insbesondere im Rahmen eines Vertrags mit einem spanischen Arbeitgeber. Bestimmte vermögende Personen, Sportprofis und leitende Angestellte kommen häufig in Frage.

Wie hoch ist der Steuersatz nach dem Beckham-Gesetz?

Nach dem Beckham-Gesetz können in Spanien ansässige Personen mit Wohnsitz im Ausland einen pauschalen Einkommensteuersatz von 24 % auf ihr in Spanien erzieltes Einkommen von bis zu 600.000 € erheben. Einkünfte über dieser Grenze werden mit 47 % besteuert.

Wie lange gilt das Beckham-Gesetz?

Die Vorteile des Beckham-Gesetzes können für bis zu sechs aufeinander folgende Steuerjahre in Anspruch genommen werden, beginnend mit dem Jahr, in dem die Person ihren Wohnsitz in Spanien nimmt.

Kann ich das Beckham-Gesetz in Anspruch nehmen, wenn ich selbständig bin?

Nein, das Beckham-Gesetz ist für Personen gedacht, die einen Arbeitsvertrag mit einem spanischen Unternehmen haben. Selbstständige kommen für diese Steuerregelung nicht in Frage.

Gilt das Beckham-Gesetz auch für ausländische Einkünfte?

Nein, das Beckham-Gesetz gilt nur für Einkünfte, die in Spanien erzielt werden. Einkünfte aus anderen Ländern werden in der Regel nach den üblichen spanischen Steuervorschriften für Gebietsansässige besteuert, obwohl Doppelbesteuerungsabkommen gelten können.