NIE Verde für EU-Bürger: Dokumente und Verfahren für das Certificado de Registro

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EU-, EWR- und Schweizer Bürger, die planen, länger als drei Monate in Spanien zu leben, zu arbeiten, zu studieren oder sich dort aufzuhalten, sind gesetzlich verpflichtet, ein Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión Europea zu beantragen — allgemein NIE Verde genannt. Der Antrag wird über das Modelo EX-18 gestellt, nicht über das EX-15, das für NIE-Anträge von Nichtansässigen verwendet wird. Das Certificado wird auf Grundlage des Real Decreto 240/2007 ausgestellt, das die Directive 2004/38/EC über die Freizügigkeit in der EU umsetzt.

Ist dies das richtige Dokument für Sie?

Drei Dokumente werden häufig verwechselt. Welches Sie benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und der geplanten Aufenthaltsdauer ab.

Welches spanische Ausländerdokument zu Ihrer Situation passt
Ihre SituationBenötigtes DokumentAntragsformular
EU-/EWR-/Schweizer Bürger, Aufenthalt unter 3 MonatenKeine Registrierung erforderlich. Nationaler Ausweis oder Reisepass genügt.Keines
EU-/EWR-/Schweizer Bürger, Aufenthalt über 3 Monate in SpanienNIE Verde — Certificado de RegistroEX-18 (diese Seite)
EU-Bürger, der ein NIE für eine einmalige Transaktion benötigt (z. B. Immobilienkauf), ohne umzuziehenNIE blanco für NichtansässigeEX-15 — siehe den Standard-NIE-Leitfaden
Nicht-EU-Bürger nach dem Brexit (UK, USA usw.) — kurzfristigNIE blanco für NichtansässigeEX-15
Nicht-EU-Bürger mit spanischer AufenthaltsgenehmigungTIE — Tarjeta de Identidad de ExtranjeroEX-17 — siehe den Leitfaden NIE vs. NIF

Rechtsgrundlage — Warum es ein Recht ist und keine Erlaubnis

Das Certificado de Registro ist eine Registrierung, keine Aufenthaltserlaubnis. EU-Bürger benötigen keine Erlaubnis, um in Spanien zu leben — sie haben ein vertraglich verankertes Recht gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Das Certificado hält fest, dass das Recht ausgeübt wurde.

Das Verfahren ergibt sich aus zwei Rechtsebenen:

  • EU-Ebene: Directive 2004/38/EC. Die Artikel 7 und 8 begründen die Aufenthaltsrechte und die Registrierungspflicht für Aufenthalte von mehr als drei Monaten. Artikel 8 begrenzt ausdrücklich die Unterlagen, die die Mitgliedstaaten verlangen dürfen.
  • Spanische Ebene: Real Decreto 240/2007. Setzt die Directive um. Artikel 7 definiert die berechtigten Kategorien (Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende, ausreichende Mittel). Artikel 8 regelt die Ausstellung des Certificados.

Die Registrierung kann nicht verweigert werden, wenn Sie eine der berechtigten Kategorien erfüllen. Der Beamte hält ein Recht fest, das Ihnen nach EU-Recht bereits zusteht, und übt kein Ermessen aus, um Ihnen den Aufenthalt zu gewähren.

Das NIE Verde läuft nicht ab und muss nicht erneuert werden. Nach fünf ununterbrochenen Jahren rechtmäßigen Aufenthalts können Sie das Certificado de Residencia Permanente gemäß Artikel 10 desselben Real Decreto beantragen. Der Status der Daueraufenthaltsberechtigung ist bedingungslos — nicht mehr an Kategorieanforderungen gebunden.

Dokumente — Grundanforderungen

Jeder Antrag auf das NIE Verde erfordert einen Grundstock an Unterlagen sowie kategoriespezifische Dokumente.

Grunddokumente, die für jeden Antrag auf das NIE Verde erforderlich sind
DokumentHinweis
Modelo EX-18, ausgefüllt und unterschriebenNur auf Spanisch. Kostenloser Download unter sede.policia.gob.es.
Gültiger nationaler Ausweis oder ReisepassOriginal plus vollständige Fotokopie. Nationale EU-Ausweise werden neben Reisepässen akzeptiert.
Bezahlter Beleg der Tasa 790-012Wählen Sie das Verfahren "Certificado de registro de residente comunitario". Zahlung bei jeder spanischen Bank.
Empadronamiento (Certificado de empadronamiento)Nachweis der Adressregistrierung bei Ihrem örtlichen Ayuntamiento. In der Regel muss er aktuell ausgestellt sein.

Dokumente nach Kategorie

Kategoriespezifische Dokumente belegen, dass Sie eine der berechtigten Kategorien gemäß Artikel 7 des Real Decreto 240/2007 erfüllen.

Kategorie 1 — Arbeitnehmer (Trabajadores por cuenta ajena)

  • Arbeitsvertrag oder aktuelles Arbeitgeberschreiben (certificado de empresa), das Ihre Tätigkeit bestätigt.
  • Oder Nachweis der Anmeldung bei der Sozialversicherung (alta en la Tesorería General de la Seguridad Social).

Die Oficina de Extranjería prüft, ob Sie tatsächlich in Spanien arbeiten, und nicht nur, ob Sie ein Stellenangebot haben.

Kategorie 2 — Selbstständige (Trabajadores por cuenta propia)

  • Bescheinigung über die Anmeldung bei der spanischen Steuerbehörde (alta en el censo de empresarios — Modelo 036 oder 037).
  • Oder Bescheinigung über die Anmeldung im Sonderregime für Selbstständige (alta en el RETA).

Aktuelle Rechnungen und Steuererklärungen können den Antrag bei Bedarf ergänzen.

Kategorie 3 — Studierende

  • Immatrikulationsnachweis (carta de matrícula oder Zulassungsschreiben einer anerkannten Bildungseinrichtung).
  • Nachweis einer privaten Krankenversicherung, die während Ihres Aufenthalts alle Risiken abdeckt, oder Deckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), sofern akzeptiert.
  • Erklärung über ausreichende Mittel, um während Ihres Aufenthalts für sich selbst zu sorgen.

Die Schwelle der „ausreichenden Mittel“ wird unter Bezug auf den IPREM (Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples) ausgelegt, der jährlich im spanischen Staatshaushalt veröffentlicht wird.

Kategorie 4 — Personen mit ausreichenden Mitteln

  • Nachweis ausreichender Mittel (Kontoauszüge, Rentenbescheide, Nachweise über Kapitalerträge).
  • Nachweis einer privaten Krankenversicherung, die in Spanien alle Risiken abdeckt, ohne Zuzahlung, ohne Ausschlüsse, gültig für die Dauer Ihres Aufenthalts.

Die Mittel können aus jeder rechtmäßigen Quelle stammen und in jedem Land gehalten werden. Die Beamten verlangen nicht, dass sich die Mittel in Spanien befinden.

Krankenversicherung — Was anerkannt wird und was nicht

Für die Kategorien 3 und 4 ist die Krankenversicherung der häufigste Ablehnungsgrund. Die spanischen Behörden legen das Real Decreto 240/2007 streng aus.

Versicherungen, die in der Regel anerkannt werden:

  • In Spanien ausgestellte private Police eines anerkannten Anbieters (Sanitas, Adeslas, Asisa, DKV, Mapfre), die als konform mit den Aufenthaltsanforderungen vermarktet wird (sin copago, cobertura completa).
  • Gleichwertige Police eines in der EU ansässigen Anbieters mit vollständiger Deckung in Spanien, ohne Zuzahlung, ohne jährliche oder auf Vorerkrankungen bezogene Ausschlüsse.
  • Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für Studierende, sofern von der örtlichen Stelle akzeptiert.

Versicherungen, die in der Regel nicht anerkannt werden:

  • Reiseversicherung — zeitlich begrenzt, mit Ausschlüssen und Zuzahlungsklauseln.
  • US-Krankenversicherung mit internationaler Deckung — hat in der Regel Zuzahlungen, die sie disqualifizieren.
  • Policen mit Selbstbehalten, auf Vorerkrankungen bezogenen Ausschlüssen oder Zuzahlungspflichten bei Inanspruchnahme.
  • Aus einem anderen Land übertragene öffentliche Gesundheitsdeckung, sofern bedingt oder zeitlich begrenzt.

Die Bescheinigung, die der Versicherer ausstellt, sollte ausdrücklich angeben: geografische Deckung (Spanien), Zeitraum, Fehlen von Zuzahlungen (sin copago) und Fehlen relevanter Ausschlüsse. Eine allgemeine Versicherungskarte oder Policenübersicht reicht oft nicht aus.

Familienangehörige von EU-Bürgern

EU-Bürger, die sich in Spanien registrieren, können Familienangehörige gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Directive 2004/38/EC und den Artikeln 7–8 des Real Decreto 240/2007 nachziehen.

  • EU-/EWR-/Schweizer Familienangehörige (z. B. italienischer Ehepartner eines in Spanien arbeitenden deutschen Staatsangehörigen): folgen demselben NIE-Verde-Verfahren einzeln, jeweils über das EX-18.
  • Nicht-EU-Familienangehörige (z. B. US-Ehepartner, brasilianischer Elternteil, marokkanisches Kind): beantragen die Tarjeta de Familiar de Ciudadano de la Unión mit dem Modelo EX-19. Dies ist ein anderes Dokument, gewährt jedoch Aufenthaltsrechte, die denen des begünstigenden EU-Bürgers entsprechen, einschließlich des Rechts zu arbeiten.

Die Familienkategorie des EX-19 umfasst: Ehepartner, eingetragene Partner, direkte Nachkommen unter 21 Jahren (oder in jedem Alter, sofern abhängig) und abhängige direkte Verwandte in aufsteigender Linie. Weitere Familienangehörige (Geschwister, nicht eingetragene Partner) können gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Directive infrage kommen — diese Fälle werden einzeln geprüft.

Die Familienzusammenführung ist verfahrenstechnisch komplex. Für tatsächliche Anträge wird eine fallbezogene Rechtsberatung empfohlen.

Ein Hinweis für britische Staatsbürger — nach dem Brexit

Das NIE Verde ist für EU-/EWR-/Schweizer Bürger, die von der Freizügigkeit Gebrauch machen. Britische Staatsbürger sind für Aufenthaltszwecke in Spanien keine EU-Bürger mehr.

  • Britische Staatsbürger, die vor dem Ende des Übergangszeitraums in Spanien ansässig waren und im Rahmen des Austrittsabkommens registriert sind, besitzen ein TIE Acuerdo de Retirada. Sie verlängern es im normalen Zyklus.
  • Britische Staatsbürger, die nach dem Ende des Übergangszeitraums zum Aufenthalt einreisen: Weg der Drittstaatsangehörigen. Sie können das NIE Verde nicht beantragen. Sie müssen ein Aufenthaltsvisum nutzen (Non-Lucrative Visa, Digital Nomad Visa usw.) und erhalten dann ein TIE.
  • Britische Staatsbürger, die ein einfaches NIE für eine einmalige Transaktion benötigen (Kauf einer Ferienimmobilie, einzelne Steuererklärung): beantragen das NIE blanco für Nichtansässige über das EX-15. Siehe den Standard-NIE-Leitfaden und den Leitfaden zur Vollmacht.

Wenn Sie vor dem Ende des Brexit-Übergangszeitraums nicht in Spanien ansässig waren, ist das NIE Verde nicht das richtige Dokument für Sie.

Wie die Registrierung von EU-Bürgern abläuft

  1. Besorgen Sie zuerst das empadronamiento. Suchen Sie Ihr örtliches Ayuntamiento mit einem Nachweis Ihrer spanischen Adresse (Mietvertrag, Eigentumsurkunde oder Schreiben des Immobilieneigentümers), Reisepass und nationalem Ausweis auf. Manche Rathäuser verlangen einen Termin.
  2. Buchen Sie eine cita previa für den Termin zum NIE Verde. Nutzen Sie das zentrale Portal (sede.administracionespublicas.gob.es/icpplus), wählen Sie Ihre Provinz und dann „Certificado de Registro de Residente Comunitario“. Die Verfügbarkeit variiert je nach Provinz.
  3. Zahlen Sie die Tasa 790-012 bei einer spanischen Bank. Erstellen Sie das Formular im Portal der spanischen Polizei, wählen Sie das Verfahren für das EU-Certificado, zahlen Sie an einem beliebigen Bankschalter und bewahren Sie alle abgestempelten Kopien auf.
  4. Erscheinen Sie mit der vollständigen Akte zum Termin. Bringen Sie mit: ausgefülltes EX-18, Reisepass/nationalen Ausweis mit vollständiger Fotokopie, den bezahlten Tasa-Beleg, das Certificado de Empadronamiento und die kategoriespezifischen Dokumente.
  5. Erhalten Sie Ihr Certificado de Registro. Wird oft während des Termins ausgestellt — ein grün getöntes A4-Dokument mit Name, Staatsangehörigkeit, NIE-Nummer, Adresse und Registrierungsdatum. Kein Ablauf. Keine Erneuerung.

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Holen Sie sich Ihr NIE Verde mit professioneller Unterstützung

Sie sind EU-, EWR- oder Schweizer Bürger und registrieren sich in Spanien? Teilen Sie uns die Einzelheiten Ihres Falls mit, und das e-residence-Team prüft Ihre Kategorie, bestätigt die benötigten Dokumente — EX-18, Tasa 790-012, empadronamiento und kategoriespezifische Nachweise — und hilft Ihnen, eine vollständige Akte für den Termin vorzubereiten.

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Häufig gestellte Fragen

Ist das NIE Verde dasselbe wie ein NIE?

Das NIE Verde enthält Ihre NIE-Nummer. Die Nummer selbst ist dieselbe Zeichenfolge — X/Y/Z + 7 Ziffern + Kontrollbuchstabe. Der Unterschied liegt im Dokument, das sie festhält: NIE blanco für Nichtansässige mit einmaligen Transaktionen; NIE Verde für EU-Bürger, die als Ansässige registriert sind.

Brauche ich ein NIE Verde, wenn ich nur wenige Monate in Spanien bin?

Nein. EU-/EWR-/Schweizer Bürger können sich mit einem nationalen Ausweis oder Reisepass bis zu drei Monate ohne Registrierung aufhalten. Wenn Sie sich entscheiden, länger zu bleiben, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft registrieren.

Kann ich das NIE Verde von außerhalb Spaniens beantragen?

Grundsätzlich nein. Das NIE Verde hält Ihre Registrierung als Ansässiger fest, was voraussetzt, dass Sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in Spanien befinden. Wenn Sie ein NIE benötigen, bevor Sie umziehen — z. B. um im Voraus eine Eigentumsurkunde zu unterzeichnen —, beantragen Sie das NIE blanco für Nichtansässige über das EX-15. Nach dem Umzug registrieren Sie sich und erhalten das NIE Verde.

Wie lange dauert der Antrag auf das NIE Verde?

Sobald Sie eine vollständige Akte und einen Termin über die cita previa haben, wird das Certificado in der Regel während des Termins ausgestellt. Die längeren Schritte sind die Beschaffung des empadronamiento und das Finden eines Termins.

Was ist der Unterschied zwischen dem NIE Verde und dem TIE?

Das NIE Verde ist für EU-/EWR-/Schweizer Bürger, die sich im Rahmen der Freizügigkeit registrieren. Das TIE ist die physische Aufenthaltskarte für Nicht-EU-Staatsangehörige, die eine Genehmigung zum Aufenthalt in Spanien erhalten haben. Beide enthalten eine NIE-Nummer, richten sich aber an unterschiedliche Personengruppen.

Läuft das NIE Verde ab?

Nein. Das Certificado de Registro hat kein Ablaufdatum und muss nicht erneuert werden. Nach fünf ununterbrochenen Jahren rechtmäßigen Aufenthalts können Sie gesondert das Certificado de Residencia Permanente beantragen.

Werde ich durch den Erhalt eines NIE Verde in Spanien steuerlich ansässig?

Nicht automatisch. Die steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach der 183-Tage-Regel und der Prüfung des Mittelpunkts der wirtschaftlichen Interessen gemäß dem spanischen Einkommensteuerrecht. Die Registrierung nach RD 240/2007 und die steuerliche Ansässigkeit sind eigenständige Konzepte.

Gilt dies auch für Schweizer Bürger?

Ja. Schweizer Bürger werden im Rahmen des Abkommens zwischen der EU und der Schweiz über die Freizügigkeit gleichwertig zu EU-/EWR-Bürgern behandelt. Es gelten dasselbe Formular EX-18 und dasselbe Verfahren.

Was ist, wenn meine Familienangehörigen keine EU-Bürger sind?

Nicht-EU-Familienangehörige eines EU-Bürgers beantragen eine Tarjeta de Familiar de Ciudadano de la Unión (EX-19), nicht das EX-18. Das EX-19 gewährt gleichwertige Aufenthaltsrechte, ist aber ein anderes Verfahren. Eine fallbezogene Rechtsberatung wird empfohlen.

Prüfung und Quellen

Geprüft von: Yuri Lehenkyi · Lizenz-Nr. 62802L · Zuletzt aktualisiert: Mai 2026

Die Aufenthaltsrechte von EU-Bürgern ergeben sich aus EU-Recht und spanischem Recht, die auf komplexe Weise zusammenwirken. Diese Zusammenfassungen beschreiben den allgemeinen Rahmen und behandeln nicht jede individuelle Situation. Holen Sie für wesentliche Entscheidungen eine fallbezogene Rechtsberatung ein.

Offizielle Quellen

  • Sede Electrónica Policía Nacional — Formular und Verfahren EX-18 (sede.policia.gob.es)
  • Tasa 790-012-Generator (sede.policia.gob.es/Tasa790_012)
  • BOE — Real Decreto 240/2007 (BOE-A-2007-5461)
  • EUR-Lex — Directive 2004/38/EC
  • BOE — Real Decreto 1155/2024 (BOE-A-2024-21999)