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Dokumentenanforderungen, um NIE Verde für EU-Bürger zu erhalten

Unser Team kümmert sich um die Vorbereitung der meisten Dokumente, einschließlich des Terminbestätigungsschreibens, des ausgefüllten EX-18-Formulars und der 790 und der Zahlungsbelege, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Wir möchten Ihre Erfahrung optimieren, indem wir uns um die Details kümmern. Im folgenden Abschnitt führen wir Sie durch die wichtigsten Dokumente, die Sie für Ihren Besuch vorbereiten und mitbringen müssen.

Inhaltsübersicht

    Voraussetzungen für die Grüne Karte NIE (NIE Verde)

    Um die Grüne Karte NIE (NIE Verde) zu erhalten, ein Dokument für EU-Bürger, die sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten, müssen die Antragsteller mehrere Voraussetzungen erfüllen. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen:

    1. Nachweis der EU-Staatsbürgerschaft

    • Der Antragsteller muss Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Landes (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz sein.
    • Als Nachweis muss ein gültiger Reisepass oder Personalausweis des jeweiligen Landes vorgelegt werden.

    2. Nachweis des Wohnsitzes in Spanien

    • Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie beabsichtigen, länger als 90 Tage in Spanien zu bleiben.
    • Als Nachweis des Wohnsitzes kann ein Mietvertrag, eine Eigentumsurkunde oder eine Stromrechnung verlangt werden.

    3. Finanzielle Mittel

    • Nachweis, dass der Antragsteller über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um sich und seine Familie während seines Aufenthalts in Spanien zu versorgen. Dies kann nachgewiesen werden durch:
      • Kontoauszüge
      • Arbeitsverträge
      • Dokumentation der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
      • Rentenunterlagen

    4. Krankenkasse

    • Ein Nachweis über die Krankenversicherung ist erforderlich. Dies kann sein:
      • Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für vorübergehende Aufenthalte.
      • Private oder öffentliche Krankenversicherung, die die medizinische Behandlung in Spanien abdeckt.

    5. Nachweis einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit (falls zutreffend)

    • Wer in Spanien arbeitet, muss einen Beschäftigungsnachweis vorlegen, z. B. einen Arbeitsvertrag oder eine Anmeldung bei der Sozialversicherung.
    • Selbstständige müssen Unterlagen vorlegen, die ihre Geschäftstätigkeit belegen, z. B. die Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung und der Steuerbehörde.

    6. Studentenstatus (falls zutreffend)

    • Die Studenten müssen den Nachweis erbringen, dass sie an einer spanischen Bildungseinrichtung eingeschrieben sind.
    • Der Nachweis einer Krankenversicherung und ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Studiums ist ebenfalls erforderlich.

    7. Antragsformular (EX-18)

    • Die Antragsteller müssen das Formular EX-18 ausfüllen und einreichen, das speziell für die Beantragung der NIE für EU-Bürger vorgesehen ist.

    8. Zahlung der Gebühren

    • Es ist eine geringe Verwaltungsgebühr (790 Tasa) zu entrichten. Der Zahlungsnachweis muss dem Antrag beigefügt werden.

    9. Termin bei der Einwanderungsbehörde

    • Ein Termin bei einer örtlichen Oficina de Extranjería oder Polizeistation muss im Voraus vereinbart werden. Bei diesem Termin müssen die Antragsteller alle erforderlichen Unterlagen vorlegen und die Anmeldung ausfüllen.

    Sobald der Antrag eingereicht und genehmigt ist, erhält der Antragsteller die Grüne Karte NIE (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión), die seinen Aufenthaltsstatus in Spanien bescheinigt.

    Erforderliche Dokumente für Ihren NIE Verde-Antrag je nach Beschäftigungsstatus

    Ihr NIE Verde-Antrag muss durch spezifische Dokumente unterstützt werden, die je nach Ihrem Beschäftigungsstatus oder Ihren Umständen variieren. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung dessen, was Sie bereitstellen müssen:

    Erwerbstätige

    Sie müssen eine der folgenden Unterlagen vorlegen:

    • Bescheinigung des Arbeitgebers: Eine Einstellungserklärung oder eine Arbeitsbescheinigung, die den Namen und die Anschrift des Unternehmens, die Steueridentifikationsnummer und den Code des Sozialversicherungsbeitragskontos enthält.
    • Arbeitsvertrag: Ein bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung registrierter Vertrag oder Vertragsbedingungen, die über die Plattform CONTRAT@ mitgeteilt werden.
    • Sozialversicherungsnachweis: Nachweis der Registrierung oder eines gleichwertigen Status im Sozialversicherungssystem oder Zustimmung zur Datenüberprüfung durch die Generaldirektion für soziale Sicherheit.

    Selbstständig Erwerbstätige

    Sie sollten eine der folgenden Angaben machen:

    • Registrierung bei der Volkszählung der Wirtschaftstätigkeiten: Nachweis Ihrer Registrierung bei der Volkszählung.
    • Handelsregister: Nachweis der Niederlassung durch Eintragung in das Handelsregister.
    • Unterlagen der Sozialversicherung oder der Steuerbehörde: Nachweis der Eintragung in das Sozialversicherungssystem oder Zustimmung zur Überprüfung Ihrer Angaben in den Akten der Allgemeinen Sozialversicherungsanstalt oder der Steuerbehörde.

    Nichterwerbstätige in Spanien

    Sie müssen Folgendes einreichen:

    • Krankenkasse: Nachweis einer öffentlichen oder privaten Krankenversicherung mit voller Deckung in Spanien, die dem nationalen Gesundheitssystem entspricht (ohne Zuzahlung).
    • Nachweis über ausreichende Einkünfte: Der Nachweis, dass Sie während Ihres Aufenthalts in Spanien über ausreichende Mittel für sich und Ihre Familie verfügen. Dies können Eigentumsurkunden, beglaubigte Schecks, Nachweise über Kapitaleinkünfte oder eine Kreditkarte mit einem bestätigten Kreditrahmen sein.

    Studenten

    Sie sind verpflichtet, Folgendes anzugeben:

    • Immatrikulation: Nachweis der Immatrikulation an einer anerkannten öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung.
    • Krankenkasse: Eine gültige europäische Krankenversicherungskarte oder eine gleichwertige private Versicherung, die die erforderlichen Gesundheitsleistungen abdeckt.
    • Finanzielle Eigenständigkeit: Eine eidesstattliche Erklärung, dass Sie und Ihre Familie während Ihres Aufenthalts in Spanien über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
    • Teilnahme an EU-Programmen: Ein Nachweis über Ihre Teilnahme an EU-Programmen zur Förderung des Bildungsaustauschs reicht für diese Anforderungen aus.

    Familienangehöriger eines spanischen oder Unionsbürgers:

    Sie sind verpflichtet, Folgendes anzugeben:

    • Rechtliche familiäre Beziehung: Dokumente, die rechtlich anerkannte familiäre Bindungen mit dem EU-Bürger bestätigen, wie z. B. Heirats- oder Geburtsurkunden, sollten vorgelegt und, falls erforderlich, entsprechend legalisiert werden.
    • Wirtschaftliche Abhängigkeit: Legen Sie Nachweise vor, die die finanzielle Abhängigkeit von dem EU-Bürger belegen, falls zutreffend.
    • Nachweis über den Status des EU-Bürgers: Es müssen Unterlagen vorgelegt werden, aus denen hervorgeht, dass der betreffende EU-Bürger entweder erwerbstätig oder selbständig ist und über ein angemessenes Einkommen sowie über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für sich und seine Familienangehörigen verfügt und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz hat. Handelt es sich bei dem EU-Bürger um einen Studenten, so muss der Nachweis erbracht werden, dass er über ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung für sich selbst und seine Familienangehörigen verfügt.